Zum Schutz aller Mitglieder ist insbesondere Eigenverantwortung, die Kenntnis und das Befolgen der Empfehlungen und besonderen Regeln der Gesundheitsexperten und der Bundesregierung erforderlich. Die Mitglieder informieren sich regelmäßig und selbständig über die entsprechenden Regeln und Empfehlungen. Die Vorgaben der Trainer und der Organe des Vereines sind jedoch unbedingt einzuhalten. Dazu gehören insbesondere ausreichenden Abstand halten, Beachtung der Hygienebestimmungen und dass man nur gesund zum Training kommen sollte.
Die Trainer und der Verein führen Anwesenheitslisten, die bei Bedarf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an Behörden ausgehändigt werden können. Insbesondere ist bei akuter Krankheit eine Meldung an den Vorstand verplichtend, wenn innerhalb der letzten 10 Tage ein Kontakt mit Mitgliedern des Vereines im Trainingsbetrieb stattgefunden hat.
Diese Bestimmungen können je nach aktueller Entwicklung der Situation angepasst werden. Wenn es die aktuelle Sicherheit der Mitglieder oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern, kann der Vereinsvorstand den Trainingsbetrieb temporär oder für die Dauer des gesamten Semesters teilweise oder vollständig einschränken. Der Vereinsvorstand wird sich dann im Rahmen seiner finanziellen und organisagorischen Möglichkeiten um alternative Lösungen bemühen.
Wir werden dir so rasch wie möglich antworten!
Obmann: Richard Hosnedl
Vereinsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung
ZVR-Zahl 665581857
Website/Datenschutz: Mag. Alexander Schaffer
Public Relation: Mitteilungen
Trainingseinrichtungen Happyland
© 2018 mahevi
a sporting company